– Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aurofix GmbH –

A.)  Angaben des Unternehmens

 

Aurofix GmbH

Ladungsfähige Anschrift:

Steuernummer:

Handelsregisternummer:

Ust.-IdNr.:

Geschäftsführer:

Telefonnummer:

Telefaxnummer:

E-Mail-Adresse:

Website:

 

Wexstr. 2, 10825 Berlin

29/213/40646

HRB 157302B

DE 298999687

Devid Abramov

030-4849454211

030-4849454223

info@aurofix.de

www.aurofix.de

B.)  Allgemeines

      I.)  Geltungsbereich

1.)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des An- und Verkaufs, für Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte der Firma Aurofix GmbH (nachstehend „Fa. Aurofix” genannt) mit Verbrauchern und Unternehmern (nachstehend „Kunde“ oder „Vertragspartner“ genannt) im Bereich des Handels mit Edelmetallen, Edelsteinen, Diamanten, Perlen, Schmuck, Uhren, vergleichbarer Waren sowie für die Tätigkeit als Leihhaus.

2.)  Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der Fa. Aurofix abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fa. Aurofix hat der Geltung abweichender Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für den Fall, dass die Fa. Aurofix in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Schweigen der Fa. Aurofix bedeutet Ablehnung der Bedingungen des Kunden.

3.)  Diese Geschäftsbedingungen gelten im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, ohne vorherige wiederholte Vereinbarung.

     II.)  Kunden

Kunden oder Vertragspartner im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit der Fa. Aurofix ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; vgl. § 13 BGB. „Unternehmer“ sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; vgl. § 14 BGB.

    III.)  Ausschluss des Widerrufsrechts, auch bei Fernabsatzverträgen!

Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht für Verbraucher auch bei dem Abschluss von Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag zwischen dem Verbraucher und der Fa. Aurofix die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf welche die Fa. Aurofix keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen auftreten können.

    IV.)  Handelszeiten, Preisbestimmung, verkaufsoffene Wochenendtage

1.)  Die Arbeitszeiten von Aurofix sind von 10-17:30 Uhr werktags. Für Bestellungen, die über unsere Website getätigt werden, gelten die üblichen Handelszeiten. Die Preisangaben werden alle drei Minuten aktualisiert und orientieren sich für den Materialwert immer am aktuellen Börsenwert des jeweiligen Materials. Für Bestellungen innerhalb der Handelszeiten gilt der angezeigte bzw. mündlich in der Filiale kommunizierte Preis.  Für Bestellungen außerhalb der Handelszeiten gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.

2.)  Bestellungen, die per E-Mail, Telefon, Telefax oder Brief eingehen, werden während der üblichen Öffnungszeiten bearbeitet. Für diese werden die Preise fixiert, die gerade aktuell zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs während der Öffnungszeiten gelten. Aufträge zur Warenlieferung werden durch Aurofix nur gegen Vorkasse angenommen.

3.)  Ein Anspruch auf unverzügliche Orderannahme besteht nicht. Die Fa. Aurofix ist berechtigt, aber nicht verpflichtet das Angebot des Kunden innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann per Brief, E-Mail, Telefax oder telefonisch erfolgen oder durch Übersendung der Ware. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung oder Warenlieferung beim Kunden eingeht, gilt das Angebot des Kunden als durch Aurofix abgelehnt.

4.)  Verkaufsoffene Samstage oder Sonntage gelten nicht als Handelstage. Bestellungen, die an verkaufsoffenen Samstagen oder Sonntagen eingehen, werden mit dem Preis zu Beginn des nächsten Handelstages fixiert.

5.)  Als Handelstag gilt jeder Werktag (ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzlich anerkannte Feiertage).

    V.)  GwG

Die verpflichtenden Bestimmung aus dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – „GwG“) hält die Fa. Aurofix vollumfänglich ein.

1.)  Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert ab 2.000,00 Euro nehmen wir eine Identifizierung des Vertragspartners sowie des wirtschaftlich Berechtigten vor. Wir identifizieren unsere Kunden durch Erstellung einer gültigen Ausweiskopie. Wir nehmen die vollständigen Personalien und die Anschrift des Kunden auf. Ist der Kunde oder der für diesen auftretende Person eine juristische Person oder Personengesellschaft, identifizieren wir diese durch Anfertigung einer Kopie des amtlichen Registerauszuges oder von geeigneten Gründungsdokumenten. Wir erfragen, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse für sich oder auf Veranlassung und im wirtschaftlichen Interesse eines anderen handelt. Handelt der Kunde für eine juristische Person, wird eine Kopie des Gesellschaftsvertrages, der Gesellschafterliste oder eines Gründungsdokumentes verlangt, aus dem der wirtschaftlich berechtigte der Gesellschaft ersichtlich wird. Wir gleichen diese Informationen mit den Angaben im Transparenzregister ab.

2.)  Wir stellen fest, ob der Kunde eine politisch exponierte Person im Sinne des § 1 XII GwG ist, ein Familienangehöriger im Sinne des § 1 XIII GwG oder eine bekanntermaßen nahestehende Person im Sinne des § 1 XIV GwG ist.

3.)  Wir informieren uns durch Nachfrage über die Herkunft des Vermögens ab 10.000,- €.

4.)  Die Fa. Aurofix ist berechtigt, Kopien der zur Identitätsprüfung und zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten vorgelegten Dokumente zu anzufertigen und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren und nach rechtlich legitimierter Anforderung durch Behörden an diese weiterzugeben.

5.)  Alle weiteren detaillierten Angaben zur Einhaltung der Pflichten aus dem GwG sind in dem Risikomanagement der Aurofix GmbH vom 10.10.2022 aufgelistet.

 

C.)  Ankauf

I.)  Warenankauf

Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, seine Uhren, Schmuck und Weiteres  („Ware“) persönlich in der Filiale der Fa. Aurofix abzuliefern oder die Ware durch eine Übersendung an die Firma Aurofix GmbH dieser zum Ankauf anzubieten.

II.)  Mit der Übergabe, der Übersendung der Ware erklärt der Verkäufer, dass er Eigentümer der Ware ist bzw. die ausdrückliche Bevollmächtigung des Eigentümers zum Verkauf der angebotenen Ware besitzt. Weiter sichert der Verkäufer der Fa. Aurofix mit der Übergabe/ Übersendung der Ware zu, dass diese nicht in rechtswidriger Weise, insbesondere nicht aufgrund einer strafbaren Handlung erworben wurde, diese weder verpfändet noch mit Rechten Dritter behaftet ist. Die Fa. Aurofix kann vom Verkäufer einen Eigentumsnachweis oder eine Veräußerungsberechtigung verlagern.

III.)  Mit der Übergabe, der Übersendung der Ware an die Fa. Aurofix erklärt sich der Verkäufer unwiderruflich damit einverstanden, dass diese durch die Fa. Aurofix zum Zweck der Bewertung analysiert und – soweit erforderlich – mechanisch, thermisch oder chemisch bearbeiten bzw. verändern werden darf. Hierdurch kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Materials kommen. Soweit es bei der Begutachtung zu einer Beschädigung der Ware oder zu einem Materialverlust kommt, haftet die Fa. Aurofix nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Eine Haftung bei der Verwahrung für die der Fa. Aurofix überlassenen Ware erfolgt bei deren Verlust oder Beschädigung nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

IV.)  Unsere Angebote zum Ankauf von Ware sind unverbindlich. Mit der Übersendung bzw. Übergabe von Ware besteht für die Fa. Aurofix keine Verpflichtung zur Erstellung eines Angebotes. Die Fa. Aurofix ist berechtigt, nur für Teile der überlassenen Ware eine Bewertung vorzunehmen bzw. ein Angebot abzugeben.

V.)  Vertragsschluss

      1.)  Übergabe der Ware durch den Kunden (Verkäufer) in der Filiale

  • a) Für den Ankauf von Ware in der Filiale der Fa. Aurofix gelten neben den weiteren Geschäftsbedingungen die nachstehend genannten spezifischen Bedingungen:a) Geben Käufer und Verkäufer zwei gleichlautende Willenserklärungen ab, die die essentialia negotii beinhalten, so kommt es zu einem mündlichen Vertragsschluss. Die vereinbarten Handlungen (Übergabe der Ware, Übergabe des Geldes bzw. Überweisung) werden vorgenommen. Der Kunde weist sich mit einem Lichtbildausweis aus. Nach Abschluss des Geschäftes erhält der Kunde eine Rechnung.
  • b)  Wird ein Ankaufsvertrag mit der Fa. Aurofix geschlossen, verpflichtet sich der Verkäufer seinen Personalausweis vorzulegen und den Erhalt der an ihn ausbezahlten Summe, soweit diese in bar erfolgt, gegenüber der Fa. Aurofix zu quittieren.
  • c) Kommt es nicht zu einem Ankaufsvertrag mit der Fa. Aurofix ist der Verkäufer verpflichtet, seine Ware vollständig wieder mitzunehmen.

   2.)  Bestellungen im Internet

  • a)  Der Kunde kann in unserem Onlineshop, am Telefon, mit einer E-Mail oder via Telefax eigene Waren der Fa. Aurofix zum Kauf anbiete
  • b) Warenpräsentationen der Fa. Aurofix in der Filiale, im Internet oder einem sonstigen Medium (amazon, eBay) stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Ware an die Fa. Aurofix durch die Abgabe eines Angebots zu verkaufen. Angebote und Kostenvoranschläge der Fa. Aurofix sind – sofern nicht ausdrücklich als fest bezeichnet – freibleibend und unverbindlich.
  • c) Bestellvorgang Während des Bestellvorganges auf der Website www.aurofix.de gibt der Kunde folgendermaßen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab:
    • aa)  Auf der Internetseite der Fa. Aurofix sind verschiedene Edelmetallprodukte abgebildet. Geht der Kunde auf das Bild eines dieser Artikel, erscheint das Feld „verkaufen“. Der Kunde kann unverbindlich auf dieses Feld drücken, um uns diesen oder einen ähnlichen Artikel zu verkaufen. Dies ist noch kein Vertragsangebot.
    • bb) Der Kunde wählt zwischen der Bestellung als Gast und der Registrierung. Danach kann der Kunde seine Daten eingeben. Es erscheint eine „Verkaufsauftragsübersicht“.
    • cc) Der Kunde wählt die gewünschte Versandart (Versandtasche anfordern bis 500,- €, von einer Adresse abholen ab 500,- €, Kurier bestellen 500-25.000,- €, Selbstabgabe in der Filiale, selbstandiger Versand) und die Art der bevorzugten Auszahlung (Banküberweisung, Barauszahlung, Coinbase) und akzeptiert durch Ankreuzen die Geschäftsbedingungen.
    • dd) Mit dem Drücken des Buttons „Überprüfen und senden“ hat der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an Aurofix abgegeben. Mit der Abgabe dieses Angebotes erklärt der Kunde, dass er das alleinige und uneingeschränkte Eigentum an der zum Verkauf angebotenen Ware besitzt bzw. zum Verkauf berechtigt ist und dass die Ware weder verpfändet, noch sonstige Rechte Dritter daran bestehen. Der Verkäufer versichert, dass die Ware aus keiner rechtswidriger oder strafbaren Handlung stammt, auf eine solche zurückzuführen ist oder eine solche mit dem Verkauf bezweckt.
    • ee) Der Kunde erhält eine E-Mail mit der Zusammenfassung seines Verkaufsangebotes. Der Verkaufsgegenstand muss danach innerhalb von drei Tagen in der Filiale der Fa. Aurofix eingehen. Realisiert sich der Zugang der Ware später als nach drei Handelstagen, so wird der Preis dafür neu berechnet nach dem aktuellen Börsenpreis. Tritt bezüglich der Abholung der Ware eine auf höherer Gewalt beruhende Leistungsstörung ein, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Störung. Aurofix wird nach Ablauf des dritten Tages berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    • ff) Grundlage des von der Fa. Aurofix genannten Ankaufspreises ist der auf unserer Internetseite angezeigte Preis bei Abschluss des Ankaufsangebotes. Dieser Preis wird für drei Handelstage nach Zugang der Bestätigungsnachricht fixiert.
    • gg) Ein Vertrag über den Ankauf der uns übersandten bzw. übergebenen Waren kommt erst durch eine von uns persönlich, telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verkäufer erklärten Ankaufbestätigung und zu dem hierin genannten Preis zustande. Unmittelbar mit der Abgabe der Ankaufbestätigung durch die Fa. Aurofix kommt der Vertrag zum Ankauf zustande. Das Eigentum der uns übergebenen Waren geht mit Vertragsabschluss an die Fa. Aurofix über.

 

  • d) Rücktritt.  Nach erfolgtem Ankauf durch die Fa. Aurofix sind ein rechtsgrundloser Rücktritt und eine Rückgabe der angekauften Ware an den Verkäufer ausgeschlossen.

 

  • e) Versand
    • aa) Kostenübernahme

Sofern die geschätzte Summe der Ware des Kunden 500,- € überschreitet, übernimmt Aurofix die Versandkosten. Der von der Fa. Aurofix angebotene Service zur Abholung der Ware oder die Übernahme von Transportkosten sind freiwillige Leistungen, ein Rechtsanspruch hierauf besteht für den Verkäufer nicht.

    • bb) Haftungsübernahme

Eine Haftung für den Verlust, die Beschädigung erfolgt erst mit Übernahme des tatsächlichen Besitzes der Ware durch die Fa. Aurofix in dem in den vorliegenden Geschäftsbedingungen genannten Umfang.

    • cc) Begleitschein

Jeder Zusendung von Ware an die Fa. Aurofix muss ein Begleitschein beigefügt sein. Der Begleitschein hat den vollständigen Namen, die vollständige Anschrift des Übersenders zu enthalten sowie eine kurze Beschreibung der übersandten Ware zum Ankauf. Zudem muss der Absender durch seine persönliche Unterschrift versichern, dass er Eigentümer der Ware ist bzw. die ausdrückliche Bevollmächtigung des Eigentümers zum Verkauf der angebotenen Ware besitzt und diese weder verpfändet noch mit Rechten Dritter behaftet ist. Ein Formular/Muster des Begleitscheines ist unter www.aurofix.de abrufbar. Die Angaben auf dem Begleitschein sind für die Fa. Aurofix unverbindlich. Eine Pflicht zur Prüfung oder Rüge der inhaltlichen Richtigkeit hinsichtlich der Beschreibung der Ware, der angegebenen Menge oder der Qualität etc. besteht für die Fa. Aurofix nicht. Soweit sich der Absender bzw. der rechtmäßige Eigentümer der übersandten Ware aufgrund fehlender Angaben nicht eindeutig feststellen lässt ist die Fa. Aurofix berechtigt, die Ware an den Übersender auf dessen Kosten und auf dessen Risiko zurückzusenden. Die Fa. Aurofix ist nach eigenem Ermessen auf Kosten des Absenders berechtigt, vor der Rücksendung der Ware eine Transportversicherung abschließen. Soweit sich ein Absender oder der Eigentümer aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Angaben nicht zweifelsfrei feststellen lässt ist die Fa. Aurofix berechtigt, die Ware zu verwahren, bis vom Kunden ein Eigentumsnachweis vorgelegt wird.

 

  • f) Vorbehalt der Prüfung

Die Ware wird nach Erhalt auf deren Echtheit, Vollständigkeit, beschreibungsgemäßen Zustand sowie auf ihre Wiederverwertbarkeit geprüft. Die Prüfung findet innerhalb einer angemessenen Frist, maximal nach fünf Handelstagen ab Wareneingang bei der Aurofix GmbH statt. Nach einem positiven Prüfungsergebnis der zugegangenen Ware überweist Aurofix den vereinbarten Ankaufspreis innerhalb von 7 Werktagen nach Abschluss der Prüfung auf das von dem Verkäufer angegebene Konto.

Sollte die Prüfung der Ware negativ ausfallen, entfällt aufgrund Nichteintritts der aufschiebenden Bedingung die Ankaufsbestätigung von Aurofix. In diesem Fall wird dem Kunden (dem Verkäufer) die Ware zurückgesendet nach dem Eingang der von ihm im Voraus zu erstattenden Versandkosten.

 

  • g) Rücksendung

Kommt es nicht zu einem Ankaufvertrag, erfolgt eine Rücksendung der Ware an den Kunden auf dessen Kosten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht mit der Übergabe an das zur Versendung beauftrage Logistikunternehmen auf den Kunden über. Der Übersender hat die Kosten der Rücksendung, ggf. der Transportversicherung durch Vorauszahlung dieser Kosten sicherzustellen. Soweit eine Vorauszahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Fa. Aurofix erfolgt, wird die Ware eingelagert. Hierfür wird eine Verwahrungspauschale von 10,00 Euro pro angefangenen Monat erhoben. Bis zur Begleichung der Vorauszahlung und ggf. der Verwahrungspauschale besteht für die Fa. Aurofix das Recht, zur Zurückbehaltung der verwahrten Ware. Nach dem Erhalt der Rücksendung ist der Kunde verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach dem Erhalt der Rücksendung bzw. Rückgabe gegenüber der Fa. Aurofix in Textform, d.h. per E-Mail, Fax oder Brief anzuzeigen. Unterbleibt eine entsprechende Untersuchung und/oder Rüge, so gilt die Ware hinsichtlich der verspätet vorgetragenen Mängel und solcher Mängel, die bei einer derartigen Untersuchung hätten entdeckt werden können, als vom Kunden mangelfrei anerkannt.

 

  • h) Datenangaben

Der Verkäufer versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung per Brief, E-Mail oder Telefax sowie bei der Registrierung im Online-Shop hinterlegten Angaben wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Aurofix unverzüglich mitzuteilen.

 

VI.)  Bruchgoldankauf über die Internetseite www.aurofix.de

Der Kunde hat die Möglichkeit auf unserer Internetseite www.aurofix.de eine Versandtasche anzufordern. Nach dieser Anfrage erhält der Kunde einen Telefonanruf von Aurofix, indem unser Mitarbeiter den ungefähren Wert des zu übersendenden Bruchgoldes ermittelt. Für die Versandtasche wird eine Versicherung mit dem entsprechenden Versicherungswert abgeschlossen. Es wird ein Begleitschein und ein Adressaufkleber beigelegt. Die Versandtasche wird an den Kunden verschickt. Der Kunde packt sein Bruchgold in die Versandtasche, füllt den Begleitschein aus, klebt den Adressaufkleber drauf und verschickt die Versandtasche an Aurofix. Aurofix öffnet das Paket unter einer Videoaufzeichnung.Die zugegangene Ware wird mit der Beschreibung auf dem Begleitschein verglichen. Danach wird die Ware geprüft mit unserem Röntgenstrahlgerät. Nach der Prüfung der Ware kontaktiert ein Mitarbeiter den Kunden und nennt ihm den Preis, zu dem Aurofix sein Bruchgold ankaufen würde. Dies ist ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Mit der Einwilligung des Kunden kommt es zum Kaufvertrag. Aurofix behält die Ware, dem Kunden wird die vereinbarte Summe überwiesen. Erteilt der Kunde seine Einwilligung zum Abschluss des Kaufvertrages nicht, so sendet Aurofix die Ware an den Kunden zurück. Die Logistikkosten für den Rückversand sind in diesem Fall von dem Kunden im Voraus zu entrichten. Bis die Logistikkosten auf dem Konto der Aurofix eingegangen sind, verzichtet Aurofix auf eine Lagergebühr.

 

 

D.)  Verkauf

 

I.)  Warenverkauf

Der Kunde hat die Möglichkeit, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, Schmuck oder Uhren usw. – „Ware“ – persönlich in der Filiale der Fa. Aurofix oder über das Internet zu erwerben.

II.)  Unverbindliche Warenpräsentationen

Warenpräsentationen der Fa. Aurofix in der Filiale, im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Ware bei der Fa. Aurofix durch die Abgabe eines Angebots zu erwerben. Angebote und Kostenvoranschläge der Fa. Aurofix sind – sofern nicht ausdrücklich als fest bezeichnet – freibleibend und unverbindlich.

III.)  Vertragsschluss

1.)  In der Filiale

Für den Ankauf von Ware in der Filiale der Fa. Aurofix gelten neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachstehend genannten spezifischen Bedingungen:

  • a) Geben Käufer und Verkäufer zwei gleichlautende Willenserklärungen ab, die die essentialia negotii beinhalten, so kommt es zu einem mündlichen Vertragsschluss. Die vereinbarten Handlungen (Übergabe der Ware, Übergabe des Geldes bzw. Überweisung) werden vorgenommen. Der Kunde weist sich mit einem Lichtbildausweis aus. Nach Abschluss des Geschäftes erhält der Kunde eine Rechnung.
  • b)  Wird ein Kaufsvertrag mit der Fa. Aurofix geschlossen, verpflichtet sich der Käufer seinen Personalausweis vorzulegen.

 

2.)  Bestellungen im Internet

  • a)  Der Kunde kann in unserem Onlineshop, am Telefon, mit einer E-Mail oder via Telefax Waren der Fa. Aurofix bestellen.
  • b) Bestellvorgang

Während des Bestellvorganges auf der Website www.aurofix.de gibt der Kunde folgendermaßen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab:

    • aa) Auf der Internetseite der Fa. Aurofix sind verschiedene Edelmetallprodukte abgebildet. Geht der Kunde auf das Bild eines dieser Artikel, erscheint das Feld „kaufen“. Der Kunde kann unverbindlich auf dieses Feld drücken, um diesen Artikel in seinen virtuellen Warenkorb zu legen. Dies ist noch kein Vertragsangebot. Danach erscheint das Feld „Zur Kasse“, welches betätigt werden muss.
    • bb) Der Kunde wählt zwischen der Bestellung als Gast und der Registrierung. Darauffolgend kann der Kunde seine Daten eingeben.
    • cc)  Der Kunde wählt die gewünschte Versandart (Lieferung, Kurier oder Selbstabholung) und die Art der bevorzugten Zahlung (Banküberweisung, Barzahlung, Coinbase) und akzeptiert durch Ankreuzen die Geschäftsbedingungen.
    • dd) Es erscheint eine „Kaufsauftragsübersicht“ mit dem Inhalt der Bestellung einschließlich der Kundendaten. Der Käufer kann dort noch sämtliche Bestelldaten korrigieren.
    • ee) Mit dem Drücken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ hat der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages an Aurofix abgegeben.
    • ff) Der Kunde wird zu seiner gewählten Zahlungsmethode weitergeleitet, zeitgleich erhält er eine E-Mail mit der Zusammenfassung der Bestellung (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Angebotsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.
    • gg) Sofern zwischen dem Kunden und der Fa. Aurofix keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist die Lieferung der Ware nur gegen Vorkasse, d.h. vollständige Bezahlung des Kaufpreises und etwaig fälliger Nebenkosten vereinbart.
    • hh) Die Fa. Aurofix ist berechtigt, aber nicht verpflichtet das Angebot des Kunden innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung durch die Fa. Aurofix kann bei Fernabsatz telefonisch, per E-Mail oder durch Übersendung der Ware erfolgen. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung oder Warenlieferung bei dem Kunden eingeht, gilt das Angebot des Kunden als durch die Fa. Aurofix abgelehnt.
    • ii) Der Artikel wird verschickt nach Zahlungseingang. Ist die Selbstabholung in der Filiale gewählt worden, so wird der bei der Bestellung angezeigte Preis für drei Handelstage nach Zugang des Angebotes bei Aurofix fixiert. Wird die Ware später als drei Tage nach Zugang der Bestellung abgeholt, gilt der neue tagesaktuelle Preis.

 

  • c) Datenangaben

Der Käufer versichert, dass alle von ihm bei der Bestellung per Brief, E-Mail oder Telefax sowie bei der Registrierung im Online-Shop hinterlegten Angaben wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Aurofix unverzüglich mitzuteilen.

  • d) Vorratsschuld

Bilddarstellungen im Internet oder sonstigen Medien stellen einen Warenartikel nur in beispielhafter Form dar. Der tatsächliche Lieferanspruch des Kunden besteht nur für einen artgleichen oder gleichwertigen Artikel, es sei denn, es handelt sich um ein individuell gestaltetes Einzelstück, welches in der medialen Präsentation als solches beschrieben wird.  Die bestellte Ware ist von Aurofix der Gattung nach bestimmt geschuldet. Aurofix ist verpflichtet aus dem eigenen Warenvorrat zu leisten.

  • e) Schadensersatzanspruch

Es besteht kein Schadensersatzanspruch bei ausverkaufter Ware oder Unmöglichkeit der Lieferung der Ware. Bereits überwiesenes Geld wird in diesem Fall zurückerstattet.

  • f) Eigentumsvorbehalt

Die Fa. Aurofix behält das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit Aurofix Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufende Rechnungen bucht (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. Aurofix berechtigt, die Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. In der Zurückhaltung der Ware durch die Fa. Aurofix bis zu deren vollständiger Bezahlung durch den Kunden liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

 

IV.)Fälligkeit der Zahlung, Verzug, Zinsen

 

  • 1.)  Der Käufer hat die Ware auf Vorkasse zu bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung oder mit Zugang der Rechnung bei dem Käufer ohne Abzug fällig. Zahlt der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit nicht, kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Die für das Mahnverfahren entstehenden Kosten werden dem Kunden auferlegt.
  • 2.)  Der Kaufpreis wird innerhalb des Verzuges verzinst (Effektivzinsmethode). Der Verzugszinssatz beträgt für Verbrauchen für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; für Unternehmer für das Jahr 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  • 3.)  Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzanspruches behält sich Aurofix vor.
  • 4.)  Bei Zahlungsverzug oder bei offenbar werdender Kreditunwürdigkeit oder Insolvenz, werden alle Forderungen der Aurofix gegen den Kunden sofort fällig.
  • 5.)  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit den von Aurofix unbestrittenen oder gegenüber Aurofix rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Das Zurückbehaltungsrecht darf der Kunden nur ausüben, insoweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V.)  Lieferung

  • 1.)  Wählt der Kunde bei den Lieferoptionen den Versand der Ware, übergibt Aurofix den gekauften Artikel noch am selben Tag des Zahlungseinganges an einen unserer Werttrasportpartner. Der Zugang der Ware wird durchschnittlich in 1-3 Werktagen nach Zahlungseingang bewirkt. Geliefert wird an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Dies muss eine Haus- oder eine Firmenadresse sein. Unser Werttransportpartner muss die Möglichkeit haben die Sendung einer Person auszuhändigen. An Postfächer oder Packstationen wird keine Ware von Aurofix geliefert. Aurofix versendet nur an innerländische deutsche Adressen. Wir sind bemüht den Zugang der Ware spätestens fünf Werktage nach Zahlungseingang zu bewirken. Ändert der Kunde nach seiner Bestellung die Angaben zur Lieferung, beginnt mit der Änderung eine neue angemessene Lieferfrist.
  • 2.)  Der Kunde wird durch Aurofix über die erfolgte Übergabe an den Werttransportpartner informiert und erhält eine Sendungsnummer zur Sendungsnachverfolgung.
  • 3.)  Der Kunde ist verpflichtet während des vereinbarten Anlieferungszeitfensters an der Lieferadresse anwesend zu sein. Eine exakte Lieferzeit wird aus Sicherheitsgründen nicht vereinbart.
  • 4.)  TeillieferungAurofix ist in zumutbarem Umfang zur Teillieferung berechtigt bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern ist Aurofix zur Teillieferung berechtigt.
  • 5.)  Selbstbelieferungsvorbehalt
  • Aurofix ist nur dann zur Lieferung gegenüber dem Kunden verpflichtet, wenn Aurofix selbst rechtzeitig beliefert wird. Eine Pflicht von Aurofix zur Beschaffung der Ware besteht nicht. Bei Nichtverfügbarkeit der Artikel darf Aurofix vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Artikel, wird Aurofix dem Kunden einen gleichwertigen anderen Artikel zum Kauf anbieten oder bereits geleistete Zahlungen erstatten sowie den Kunden darüber unverzüglich informieren.
  • 6.)  LeistungsstörunTritt eine Leistungsstörung ein, die auf höherer Gewalt beruht und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Störung. Zudem ist Aurofix berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, auch teilweise.
  • 7.)  Annahmeverzug
  • Nimmt der Kunde schuldhaft wissentlich den bestellten Artikel nicht an, so kommt er in Annahmeverzug. Aurofix ist bei Eintritt des Annahmeverzuges und bei schuldhafter Verletzung anderer Mitwirkungspflichten berechtigt Ersatz des entstehenden Schadens samt etwaiger Mehraufwendungen (wie z. B. wiederholte und zusätzlich abgerechnete Zustellversuche durch das Logistikunternehmen) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche behält sich Aurofix vor. In dem Zeitpunkt, in dem der Kunde in Annahmeverzug gerät, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
  • 8.)  Sofern der Lieferverzug auf einer Vertragsverletzung beruht, die vorsätzlich oder grob fahrlässig von Aurofix verursacht wurde, haftet Aurofix nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verschulden der Erfüllungsgehilfen ist Aurofix zuzurechnen. Die Schadensersatzhaftung von Aurofix ist dabei auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

VI.)  Eigentumsvorbehalt

 

  • 1.)  Alle Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Fa. Aurofix.
  • 2.)  Wird ein Artikel von Aurofix durch einen Kunden verarbeitet, umgebildet oder ergänzt und geschieht dies mit Gegenständen, die nicht Aurofix gehören, erwirbt Aurofix an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Ware (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung.
  • 3.)  Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Aurofix unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Kunde haftet für alle Kosten, die Aurofix für die Aufhebung solcher Zugriffe anfallen, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen sind.

 

 VII.)  Gefahrenübergang

 

  • 1.)  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der versendeten Ware geht bei Verbrauchern erst mit Übergabe an den Verbraucher oder seinen Bevollmächtigten über. Gerät der Verbraucher in Annahmeverzug, steht dies der Übergabe gleich.
  • 2.)  Zwischen Aurofix und Unternehmern ist grundsätzlich die Lieferung ab Lager vereinbart. Das Werttransportunternehmen übernimmt die Transportversicherung, die in den Versandkosten enthalten ist.

 

VIII.)  Mängelrechte, Schadensersatzhaftung

 

  • 1.)  Für Verbraucher finden die gesetzlichen Bestimmungen für Sach- und Rechtsmängel Anwendung, wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Mängel an der erworbenen Ware sind vom Verbraucher unverzüglich schriftlich gegenüber der Fa. Aurofix anzueignen.
  • 2.)  Mängelansprüche eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
  • 3.)  Soweit ein Mangel an der Ware vorliegt, ist die Fa. Aurofix nach Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist die Fa. Aurofix berechtigt, sie zu verweigern. Die Fa. Aurofix kann die Nacherfüllung auch verweigern, solange der Vertragspartner seine Zahlungspflichten noch nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Die Fa. Aurofix ist berechtigt, die Mängelbeseitigung auch durch Dritte ausführen zu lassen. Ersetzte Teile werden Eigentum der Fa. Aurofix.
  • 4.)  Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.
  • 5.)  Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist. Der Kunde kann in diesem Fall aber die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde.
  • 6.)  Bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches durch einen Unternehmer, der auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet Aurofix nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadenersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, insoweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird.
  •  7.)  Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als unter Ziffer 1-6 angegeben, ist ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB. Diese Schadensbegrenzung gilt auch für das Verlangen des Ersatzes nutzloser Aufwendungen anstelle eines Anspruches auf Ersatz des Schadens statt der Leistung.
  • 8.)  Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung gilt für die persönliche Haftung aller Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Vertreter von Aurofix.

 

E.)  Sonstige Regelungen

 

  • I.)  Anwendbares Recht

Soweit zwischen der Fa. Aurofix und dem Vertragspartner keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten ist, finden die gesetzlichen Bestimmungen zur Sach- und Rechtsmängelhaftung Anwendung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Bestimmungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).

  • II.)  Mitwirkungspflicht des Kunden
    • 1.)  Die vereinbarte Vertragserfüllung ist nur möglich, wenn der Kunde alle dafür erforderlichen Informationen Aurofix bei der Bestellung mitteilt. Änderungen von Daten, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, müssen unverzüglich mitgeteilt werden, insbesondere persönliche Daten und eventuell erteilte Empfangsvollmachten.
    • 2.)  Auftragserteilungsklarheit
    • Die vom Kunden erteilten Aufträge an Aurofix müssen vom Kunden bzgl. des Auftragsinhaltes zweifelsfrei, umfassend und eindeutig zu erkennen sein. Details zu Aufträgen ohne Auftragserteilungsklarheit werden nachgeforscht. Diese Nachforschung führt zu einer Verzögerung der Lieferung. Die neue Lieferfrist beginnt mit Erhalt aller für die Bestellung relevanten Daten. Der Kunde ist angehalten auf Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben bei der Bestellung zu achten. Änderungen von Aufträgen sind als solche zu kennzeichnen.
    • 3.)  Die Vertragssprache ist deutsch. Erforderliche fremdsprachige Urkunden oder Dokumente, sind zu übersetzen. Werden erforderliche fremdsprachige Urkunden oder Dokumente eingereicht, darf Aurofix diese auf Kosten des Kunden übersetzen lassen oder zurückweisen. Dasselbe gilt für Erklärungen, die bestimmten Formerfordernissen unterliegen.
    • 4.)  Es obliegt dem Kunden die erhaltenen Bestellbestätigungen und Artikel zu überprüfen auf Fehler, auf die vereinbarte Beschaffenheit und auf Vollständigkeit.
    • 5.)Auf Verlangen von Aurofix hat sich der Kunde durch ein gültiges amtliches Identifizierungsdokument mit Lichtbild auszuweisen.

 

III.)  Haftung

    • 1.)  Die Fa. Aurofix haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen. Zudem haftet die Fa. Aurofix entsprechend zwingender gesetzlicher Vorschriften. Eine weitergehende Haftung der Fa. Aurofix ist ausgeschlossen.
    • 2.)  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, leitenden Angestellten und Organe der Fa. Aurofix.
    • 3.)  Aurofix haftet nicht für Lieferverzögerungen, für die Unmöglichkeit der Lieferung und für Leistungsstörungen bei der Lieferung.
    • 4.)  Aurofix haftet nicht für wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile bzw. Schäden, soweit diese durch höhere Gewalt oder durch sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare unverschuldet unbekannte Ereignisse verursacht worden sind, die Aurofix nicht zu vertreten hat.

 

IV.)  Verjährung

    •  1.)  Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus Lieferungen bzw. Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt vorbehaltlich nachfolgend Ziff. 3.) ein Jahr ab Gefahrenübergang.
    • 2.)  Die Verjährungsfrist nach Ziff. 1.) gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Aurofix.
    • 3.)  Die Verjährungsfrist nach Ziff. 1.) gilt generell nicht im Fall des Vorsatzes. Sie gilt auch nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
    • 4.)  Die Verjährungsfrist nach Ziff. 1.) gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    • 5.)  Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

 

V.)  Gerichtsstand, Erfüllungsort

Der Geschäftssitz von Aurofix ist für Kunden, die Kaufmänner sind, der Gerichtsstand. Aurofix ist auch berechtigt den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Erfüllungsort ist der jeweilige Geschäftssitz der Unternehmer.

VI.)  Schlussbestimmungen

Ein Vertrag, der unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurde, enthält alle getroffenen Vereinbarungen in diesen Bedingungen. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle Kunden in Textform informiert. Die Kunden können den Änderungen, bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens, zustimmen oder sie ablehnen. Geht bei Aurofix keine schriftliche Ablehnung der geplanten AGB-Änderung vor dem Eintritt ihres Wirksamwerdens ein, so gilt die Zustimmung des Kunden als erteilt. Bei Verbrauchern genügt zur Ablehnung der Änderung ein an Aurofix gerichtetes Ablehnungsschreiben in Textform iSv. § 126b BGB.

 

VII.)  Datenschutz

Mit der Übersendung/Übergabe von Ware zum Ankauf oder beim Verkauf von Waren erteilt der Kunde der Fa. Aurofix die Berechtigung zur Erhebung und der Verarbeitung der vom Kunden mitgeteilten Daten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz und den Widerrufsrechten des Vertragspartners befinden sich auf unserer Internetseite: www.altgoldankauf.de/datenschutz.

 

F.)  Salvatorische Klausel

Im Falle der Nichtigkeit oder ganz oder teilweisen Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bedingungen, wird die Gültigkeit der übrigen Klauseln hierdurch nicht berührt, sie bleiben in vollem Umfange wirksam. Die nichtige, undurchführbare oder unwirksame Bedingung ist zu ersetzen durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen, undurchführbaren oder unwirksamen Bedingung am ehesten dient sowie dem Willen beider Parteien am ehesten entspricht. Dasselbe gilt, soweit Regelungslücken erkannt werden. Für die Regelungslücke soll eine Bedingung getroffen werden, die unter Beachtung der jeweiligen Interessen gewählt worden wäre, wenn diese Lücke der Regelung vorzeitig erkannt worden wäre.

 

G.)  Alternative Streitbeilegung

Einer Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG stimmen wir nicht zu. Aurofix wird an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teilnehmen.

 

H.)  Abschließende Klausel

Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung eines Vertrages oder einzelner Regelungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der vorliegenden Schriftformklausel.

 

 

Berlin, Dezember 2022